Recht auf Reparatur vom EU-Parlament angenommen

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Es galt nur noch als Formsache: Am Dienstag nahm das EU-Parlament mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur an. Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und setzen Anreize für die Verbraucher, Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden.

Neue Regelungen gewährleisten, dass Hersteller Reparaturen zeitnah und kosteneffizient durchführen und Konsumenten über ihre Reparaturansprüche aufklären. Wird ein Produkt innerhalb der Garantiezeit instand gesetzt, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr, was die Reparatur gegenüber dem Neukauf attraktiver macht.

Sogar nach dem Ablauf der Garantiezeit sind Hersteller verpflichtet, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu reparieren, sofern diese nach EU-Recht technisch instandsetzbar sind. Diese Liste kann mit der Zeit erweitert werden. Kunden haben zudem die Option, während der Reparatur ein Ersatzgerät zu leihen oder, falls eine Reparatur unmöglich ist, ein generalüberholtes Gerät zu wählen.

Verbraucher können ein europäisches Reparaturinformationsformular erhalten, welches es ihnen ermöglicht, Reparaturdienste zu bewerten und zu vergleichen, einschließlich Details zu Defektart, Kosten und Dauer der Reparatur. Zur Unterstützung des Reparaturprozesses wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Zweigstellen eingerichtet, die dabei hilft, lokale Reparaturdienste, Anbieter generalüberholter Geräte, Käufer defekter Produkte oder lokale Reparaturinitiativen wie Reparaturcafés zu finden.

Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, z. B. Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen bereitstellen, Informationskampagnen durchführen, Reparaturkurse anbieten oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützen.

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Hersteller müssen Produkte nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume reparieren

Verbraucher müssen Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen haben

Reparaturanreize wie Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen

Online-Plattformen unterstützen bei Suche nach Reparaturbetrieben vor Ort und Verkäufern generalüberholter Geräte

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19 Kommentare

  1. @Caschy, ist mit „Wird ein Produkt innerhalb der Garantiezeit instand gesetzt, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr“ wirklich die Garantiezeit oder auch der Gewährleistungszeitraum gemeint? Weil Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers ist, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist. So wie beschrieben wäre das ein Anreiz für den Hersteller die Garantie zu verkürzen oder gar nicht zu gewähren.

    • So oder so wird es natürlich darauf hinauslaufen, dass der Kunde dieses „Recht auf Reparatur“ selbst bezahlen wird. Das wird eben auf die Preise noch aufgerechnet.
      Ansonsten wird es selbstverständlich so sein, dass sich die Gewährleistung verlängert. Das ist aber defacto schon gelebte Realität. Seriöse Anbieter geben heute schon auf reparierte Geräte 3 Monate und mehr „Garantie“.
      Das wird hier halt erweitert. Wobei ich spannend finde, wie das am Ende ausformuliert wird. Denn die Gewährleistung bezieht sich ja nur auf den Zustand bei Auslieferung. Das heißt die Gewährleistungsverlängerung dürfte sich dann wohl auch nur auf das „neu eingebaute Teil“ beziehen. Sprich ein Defekt darf nicht auf die Reparatur zurückzuführen sein.

      Wie dem auch sei… Ich finde den Gedanken dahinter grundsätzlich richtig und auch gut. Man sollte sich aber darauf einstgellen, dass insbesondere die heute schon eigentlich viel zu günstigen Geräte (weil genau daran dann gespart wird) natürlich teurer werden.

      • Mir ging es explizit um die Verwendung der Begriffe Garantie und Gewährleistung, die werden oft miteinander verwechselt.
        Gewährleistung: vorgeschrieben, der Verkäufer (nicht zwingend der Hersteller) muss diese im Endkundengeschäft entsprechend der gesetzlichen Regelungen geben.
        Garantie: ist immer eine freiwillige Leistung, entweder des Herstellers, des Händlers oder sogar sonstwem. Die Garantiebedingungen können relativ frei gestaltet werden und auch Teile eines Produktes ausschließen.
        Wenn jetzt, wie im Artikel beschrieben, ein Produkt innerhalb der freiwilligen Garantiezeit (nicht der Gewährleistungszeit) eine Reparatur erfährt und dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit verlängert wird, wird das zur Konsequenz haben, dass die Hersteller einfach weniger freiwillige Garantie anbieten.
        Ich vermute es ist einfach ein Vertipper, ich habe aber auch nicht in der Gesetzesvorlage nachgesehen, ob da nicht doch Garantiezeit steht.

  2. Sehr gute Sache!

    Aber es wäre wirklich sehr wünschenswert, wenn es eine Pflicht gäbe, dass

    1. Produkte zwingend so designed sein müssen, dass sie mit haushaltsüblichem Werkzeug ohne Vorkentnisse reparierbar sind und
    2. Hersteller Anleitungen bereit stellen sowie
    3. originale Ersatzteile (z.B. 5 Jahre lang) anbieten müssen.

    Wenn kleine Unternehmen aus den Niederlanden (Fairphone) oder den USA (frame.work) das schon bei filigranen Elektronikgeräten so gut hinbekommen, dann sollte das für Apple, Samsung, Siemens, Bosch und co ein Klacks sein.

    (Am besten gilt das dann für fast jede Art von Produkt vom Smartphone und Laptop über Waschmaschinen, Föhns, Bohrmaschinen, Möbel usw.)

    • >>1. Produkte zwingend so designed sein müssen, dass sie mit haushaltsüblichem Werkzeug ohne Vorkentnisse reparierbar sind…

      Das wäre wohl gefährlich. Wenn Laien an Elektrogeräten herumbasteln, ist das schlimme Ende abzusehen. Nicht umsonst muss man eine mehrjährige Ausbildung absolvieren, um sich Elektrofachkraft nennen zu dürfen. Die Kenntnisse in Physik, die man in der Schulzeit erworben hat, und etwas handwerkliches Geschick sind bei weitem nicht ausreichend, um eine fachmännische Reparatur durchführen zu können.

      Niemals würde ich mich bei der Reparatur von E-Geräten auf die Schrauber in einem Repaircafe verlassen.

      • die Elektrogeräte wurden natürlich auch von Elektrofachkräften zusammengebaut, daher sind sie nur durch Elektrofachkräfte zu reparieren…

        In vielen Geräten, sei es nun Smartphone oder Waschmaschine, sind doch viele Baugruppen intern nur mit Steckern verbunden. Um da einzelne Bauteile auszutauschen bedarf es keine EFK

        • >>die Elektrogeräte wurden natürlich auch von Elektrofachkräften zusammengebaut, daher sind sie nur durch Elektrofachkräfte zu reparieren…

          Vermutlich bauen oft angelernte Kräfte die Elektrogeräte. Deshalb durchlaufen die Geräte nach der Fertigung auch genau definierte Prozesse, um Sicherheit und Qualität zu sichern. Nach der Reparatur durch einen Laien, der vermutlich gar keine Ahnung hat, welche Gefahren auftreten können, erfolgt keine sicherheitstechnische Prüfung. Wie sollten elektrotechnische Laien das auch bewerkstelligen? So jemand hat vielleicht gar kein Messinstrument oder weiß nicht richtig damit umzugehen.

  3. Rainbird-1 says:

    Das Recht auf Reparatur wird in vielen Fällen garnicht zum tragen kommen, da entweder Komponenten oder einzelne Bauteile nicht lieferbar sein werden.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass reparierte Geräte mit anderen Mängeln zurückkommen! Bisherig konnte ich alle reparierten Geräte im Vertrag wandeln, da es meist zwei Reparaturen wurden und diese nicht fachmännisch.

    Bestes Beispiel Notebook. Erstes Mal Bildschirm schwarz, eingeschickt dann wurde Mainboard getauscht, kam zurück und erkannte keine Dockingstation per Thunderbolt mehr. Techniker reparierte vor Ort an meinem Wohnzimmertisch (Mainboardtausch) ohne ESD und dergleichen! WLAN-Karte beim Ausbau auf den Laminatboden gefallen, spatanische Ausrüstung…

    …Ende vom Lied: Gehäuse nicht korrekt zusammengebaut (geclipst) unterschiedlichste Spaltmaße und die Antennenleitungen (WLAN) falsch verlegt und beim Zusammenbau eingeklemmt, somit Isolierung defekt!

    Alles in allem ein Desaster an einem 3800€ teuren HP ZBook!

    Ich bin gespannt wer da alles rumschraubt, da die meisten Hersteller/Händler dies vergeben werden!

    • >>Das Recht auf Reparatur wird in vielen Fällen garnicht zum tragen kommen, da entweder Komponenten oder einzelne Bauteile nicht lieferbar sein werden.

      Das sehe ich ganz ähnlich. Im schlimmsten Fall wird das Gerät kaputt repariert oder ein neuer Fehler eingebaut. Das, was da beschlossen wurde, kann man in der Ablage für unsinnige Gesetzgebung einordnen.

      • Genau diese Punkte werden ja behandelt – sogar hier im Artikel ersichtlich.

        • Rainbird-1 says:

          In der Praxis wird dies aber das Argument werden. Dann können Geräte halt nicht repariert werden, da Teile schlichtweg aufgrund „anderer Umstände“ siehe heute z.B. Ukraine Krieg nicht zur Verfügung stehen. Somit kann es dem Hersteller/Händler nicht aufgebürdet werden und somit sind diese raus…

          …solche Ansätze waren schon da, es wird in der Praxis nicht funktionieren, zumindest nicht so, wie es der Gesetzgeber suggeriert. Am Ende steht man als Kunde da und muss letztendlich sein Recht einfordern (Rechtsanwalt), mit entsprechenden Kosten (Selbstbeteiligung der Rechtsschutz, falls überhaupt vorhanden)! Da überlegt sich manch einer, ob es das „wert“ ist! Ich finde solche Entscheidungen „Augenwischerei“ der Politik, leider, da in letzter Konsequenz, der Kunde sein Recht durchsetzen muss, wenn das Gegenüber „mauert“!

  4. Naja, was nutzt das Recht auf Reparatur wenn der Monteur 200 Euro die Stunde an Arbeitslohn nimmt?
    … und sagt ich brauch 2 Stunden für den Aus und Einbau der Ersatzteile.
    Der neue Geschirrspüler kostet aber weniger wie die Reparatur, gibts für 399 Euro.
    Ich halte das Recht auf Reparatur für eine EU-Ente!

  5. Heisenberg says:

    Das hört sich doch gut an, direkt noch das geschäftsmodell geplante obsesszellenz verbieten und alles ist gut. 🙂

  6. Doof nur, dass die allermeisten Kunden gar keine Reparatur wollen. Ich arbeite im technischen Support (Distanzhandel) und meine Erfahrung ist, dass fast alle Kunden bei einer Reklamation den Austausch oder Rücknahme eines Gerätes fordern. Da kommen dann immer Aussagen wie „das Gerät ist gerade mal ein Jahr alt, ich will kein repariertes Gerät“. Wir müssen dann immer das Recht auf Nachbesserung durchsetzen.Mir kommt das Ganze irgendwie wie eine Phantom Debatte vor.

    • Meist ist die Idee dahinter – und das kann sicher jeder verstehen – wenn ein Gerät bereits nach einem Jahr defekt ist, hat es garantiert nicht nur den einen Defekt, sondern ist entweder ein „Montagsgerät“ und hat zig andere noch nicht merkbare Defekte aka wird ein Gerät mit Dauerreperatur oder ist ein Fehldesign, dass zwar repariert werden kann, aber dann schlicht im Jahertakt wieder den Defekt haben wird!

      Mir z.B. ist in meinem Haus noch nie passiert, dass größere und teuere Geräte auf Anhieb problemlos funktionierten – aktuell die Heizung und die Pumpe des Hauswasserwerks.
      Bei der Heizung ist das Steuergerät insofern problematisch, dass immer wieder ohne echten Grund die StatusLED von grün auf rot wechselt (nach der 2x Korrektur mit Wechsel der gesamten Verkabelung und aller beteiligten Geräte von Hauptcomputer in der Heizung und dem Steuergerät selbst wechselt die LED trotzdem hin und wieder ohne Grund kurzzeitig – ein Erfolg! Nun sind es nur mehr Sekunden! – auf rot.)
      Die Pumpe scheint nun zu funktionieren – nachdem von 3Phasen-System auf 230V gewechselt wurde, eine andere Pumpe und Filter+andere Verrohrung eingebaut wurden.

  7. Ich kann mir auch nicht vorstellen das dieses Gesetz in der Praxis viel bewirkt.
    Lieber wäre mir eine deutlich höhere Recyclingquote. Eigentlich sollte fast nichts verbrannt oder ins EU-Ausland exportiert werden.

    • Das Problem ist, dass vieles gar nicht in de EU recyclbar ist, da die dafür notwendige Technik nicht mit den Vorschriften – sei es chemisch, Schmutz oder Lärm – machbar ist. Vieles wie z.B. Batterien werden blos en Gro gelagert bzw. simpel geschreddert und dann gelagert.

    • Tja, musst halt nur selbst ein Verfahren erfinden, das dies bewerkstellige kann und nicht unbezahlbar ist durch zu viel Handarbeit. Ich empfehle den Film „Die Recycling-Lüge“ von Tom Costello.

  8. Die FDP konnte sich mit der Forderung nach ‚technologieoffen‘ diesmal nicht durchsetzen. Geplant waren die thermische Zweitverwertung (Müllheizkraftwerke sind DE per Definition CO2 neutral) und das von Kritikern als ‚Godot-Prinzip‘ verballhornte Warten auf die spontane Selbstheilung, oft verbundend mit andere Riten, wie ‚haben Sie schon neugestartet/den Stecker gezogen/update installiert‘

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